Beratungseinsätze (§ 37.3) in Langenselbold
Pflichtberatung für Pflegegeld-Empfänger – bei uns mit festen, planbaren Terminen ohne Wartezeit.
Wer Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig einen Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI nachweisen. Bei uns warten Sie nicht den ganzen Tag: Wir bieten feste Termine, die wir zuverlässig einhalten.
Das übernehmen wir für Sie
- Feste, planbare Termine bei Ihnen zu Hause
- Pflegegrad 2 und 3: halbjährlich erforderlich
- Pflegegrad 4 und 5: vierteljährlich erforderlich
- Praktische Tipps für den Pflegealltag
- Bestätigung direkt an die Pflegekasse
Kosten & Abrechnung
Die Kosten trägt vollständig die Pflegekasse – für Sie entstehen keine Kosten.
